Uncategorised
Gegenstand der Wertermittlung können u. a. sein:
- unbebaute Grundstücke,
- Ein- und Zweifamilienhäuser,
- Reihenhäuser,
- Doppelhaushälften
- Eigentumswohnungen,
- Mehrfamilienhäuser,
- gemischt genutzte Grundstücke,
- gewerblich genutzte Grundstücke
- Büro- und Industriegebäude
- Handelsimmobilien
zudem Rechte an Grundstücken wie u.a.
- Erbbaurechte,
- Verfügungs- und Erwerbsrechte (Vorkaufsrecht),
- Sicherungs- und Verwertungsrechte (Reallasten) sowie
- Nutzungsrechte
- Nießbrauch
- Wohnrechte
- Ermittlung von Verkehrswerten (Marktwert) gemäß § 194 BauGB,
- Ermittlung von Beleihungswerten gemäß § 16 PfandBG, BelWertV,
- Vermögensauseinandersetzungen,
- Erbfolgeregelungen,
- Bewertungen für das Finanzamt (steuerliche Bewertungen),
- Wertermittlung im Rahmen von Enteignungsentschädigungen,
- Grundlage für Versicherungen,
- Bilanzierungen (IAS, HGB),
- Kaufentscheidungen z. B. der Marktwert einer Eigentumswohnung
- Wertermittlung in Umlegungsverfahren,
- Wertermittlungen für den Zugewinnausgleich.