Gegenstand der Wertermittlung können u. a. sein:
- unbebaute Grundstücke,
- Ein- und Zweifamilienhäuser,
- Reihenhäuser,
- Doppelhaushälften
- Eigentumswohnungen,
- Mehrfamilienhäuser,
- gemischt genutzte Grundstücke,
- gewerblich genutzte Grundstücke
- Büro- und Industriegebäude
- Handelsimmobilien
zudem Rechte an Grundstücken wie u.a.
- Erbbaurechte,
- Verfügungs- und Erwerbsrechte (Vorkaufsrecht),
- Sicherungs- und Verwertungsrechte (Reallasten) sowie
- Nutzungsrechte
- Nießbrauch
- Wohnrechte